Gerichtliches

Gutachten

Unter diesem Begriff haben wir für Sie alle Dienstleistungen zusammengefasst, die wir für Gerichte, Staatsanwaltschaften, Versicherungen und Rechtsanwälte anbieten.

überprüfung auf bauartliche Veränderung

Gutachten über technische oder bauartliche Änderungen an Fahrzeugen werden in der Regel von den Polizeibehörden in Auftrag gegeben. Dabei handelt es sich z.B. um Krafträder oder Pkws, an denen Änderungen vorgenommen worden sind, die die Verkehrssicherheit gefährden können oder wodurch es zur Änderung der eingetragenen Bauart kommt.

 

So werden wir beispielsweise beauftragt, getunte Roller oder Mofas zu untersuchen. Von den Nutzern dieser Fahrzeuge wird nicht bedacht, dass nicht nur die erforderliche Führerscheinklasse fehlt, sondern auch Gefahr besteht, den Versicherungsschutz zu verlieren. Der Verlust des Versicherungsschutzes kann bei einem schwerwiegenden Unfall z.B. mit Personenschaden eine Regressforderung des Versicherers nach sich ziehen – ist es das wert?

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Rekonstruktion von Verkehrsunfällen

In Straf- oder Zivilprozessverfahren werden wir für Beurteilung eines Unfalles Rekonstruktions-gutachten herangezogen. Die Auftraggeber sind Gerichte, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Versicherungen oder auch die Beteiligten selbst. Mit einem Rekonstruktions- gutachten sollen Fragen nach der Anstoßposition, dem Kollisionsort, den Kollisions- und Annäherungsgeschwindigkeiten beantwortet werden. Auf diesen Daten basierend werden dann weitere Betrachtungen zur Vermeidbarkeit des Unfallgeschehens ausgearbeitet. 

 
Wird beispielsweise festgestellt, dass einer der Beteiligten zu schnell gefahren ist, so ist zu prüfen, ob sich die Kollision auch dann ereignet hätte, wenn von dem Beteiligten die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht überschritten worden wäre.

 

Für die Erstellung eines solchen Rekonstruktionsgutachtens sind die Endstellungen, die Schleuderspuren nach der Kollision, mögliche Bremsspuren vor der Kollision und die Beschädigungen an den Fahrzeugen die Eingangsparameter in die Berechnungen. Je umfangreicher und detaillierter diese Daten vorliegen, desto besser kann die Rekonstruktion vorgenommen werden. Idealerweise war der Sachverständige selbst vor Ort und hat dort die Spurensicherung vorgenommen. Anderenfalls muss er Ermittlungs-, Prozess- oder Schadenakten für seine Zwecke auswerten. 

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Beweissicherung und Gutachten vor ORt

Die Sicherung von Spuren nach einem schweren Verkehrsunfall ist das Fundament für die spätere Unfallrekonstruktion. Nur wenn mit Sachverstand alle relevanten Spuren gesichert, vermessen und fotografisch dokumentiert worden sind, ist auf einem solchen Fundament ein Rekonstruktionsgutachten zum Unfallhergang zu erstellen.


 

Bei schweren, tödlichen Verkehrsunfällen oder bei Unfällen mit unklarer Sachlage werden wir als Kfz-Sachverständige von der Staatsanwaltschaft oder der Polizei zur Spurensicherung hinzugezogen. 

In der Regel erfolgt an der Vorfallsstelle eine Einweisung des Sachverständigen über den bisherigen Ermittlungsstand durch die aufnehmenden Polizeibeamten.

 

Daraufhin kreiden wir alle relevanten Spuren ab, dokumentieren diese fotografisch und führen die Vermessung der Situation durch. Die Zuordnung der Spuren zu den Kollisionspartnern spielt hierbei eine wichtige Rolle.

 

In der Regel werden die beteiligten Fahrzeuge nach der Sicherung der Spuren an der Unfallstelle einer technischen Untersuchung unterzogen. Bei einer solchen Untersuchung werden die Verformungen an den Fahrzeugen erfasst, um Aussagen über die Anstoßpositionen und den Geschwindigkeitsabbau während der Kollision treffen zu können. Eventuelle technische Mängel an den beteiligten Fahrzeugen fließen als wesentlicher Bestandteil in das Gutachten mit ein. 

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Technische Untersuchungen

Steht ein technischer Mangel im Raum, so sind technische Untersuchungen von  einzelnen Komponenten die Grundlage für ein Gutachten. 

 

Voraussetzung für unsere technische Untersuchung ist, dass das Fahrzeug bzw.das Bauteil sich noch im beschädigten und unveränderten Zustand befindet.Eine umfassende Untersuchung, ggf. mit Demontage der betroffen Bauteile wie auch einer labormäßigen Untersuchung durch unsere Ingenieure ist erforderlich, um solche Fragen zu beantworten. Im Zuge einer solchen Untersuchung wird ggf. auch Kontakt mit dem Hersteller aufgenommen.

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Gutachten zu Schadenhöhe

In Zivilverfahren kommt es oftmals zum Streit über die Schadenhöhe bzw. über den aus dem Schadenhergang erforderlichen Reparaturweg. Durch die Analyse des Schadenherganges legen wir den tatsächlich erforderlichen Reparaturweg fest und stellen diesen dem streitigen Instandsetzungsweg gegenüber. Durch die Vielzahl an Fahrzeugen, die wir im Rahmen unserer langjährigen Tätigkeit als Sachverständige bereits untersuchen durften, sind Sie mit unserer Einschätzung des Reparaturweges auf der sicheren Seite.
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Plausibilitätsprüfungen

Als neutrale Sachverständige erstellen wir für Gerichte, Staatsanwaltschaften und Versicherungen Gutachten zur Plausibilität eines Schadenfalles.


 

In Streitfällen stellt sich oftmals die Frage, ob die Angaben zum Unfallhergang aus technischer Sicht dem Schadenhergang zugeordnet werden können.
Eine Auswertung der Ermittlungs- oder Schadenakten ist hierbei unerlässlich.

 

Mit unserem Gutachten hat der Auftraggeber den Grundstein für die sachgerechte Beurteilung des Vorfallsgeschehens, so dass eine Entscheidung sicher getroffen werden kann. 
Nicht immer ist eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge oder der Schadensbilder möglich. Dank der Digitalfotografie lassen sich heute Schadensbilder übereinander blenden, so dass aus technischer Sicht Schadensübereinstimmungen detailliert nachgewiesen werden können.

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Überprüfung amtlicher Messverfahren

Wenn Sie Zweifel an einer amtlichen Geschwindigkeitsmessung haben, unerheblich ob diese von der Polizei oder vom Landkreis durchgeführt wurde, prüfen wir die Ordnungsmäßigkeit der Messung.
 Gelegentlich hat sich gezeigt, dass nicht immer die Messvorschriften beachtet werden oder aber einfache Messfehler zum Entzug des Führerscheines geführt hätten. 

 

Bei unseren Ausarbeitungen zur Gutachtenerstellung haben wir mehrfach feststellen müssen, dass die Verfahrensanweisungen, die Grundlage der Eichung der Messgeräte sind, nicht immer beachtet werden. Aufstellung und Bedienung der Geräte ist für die korrekte Messung von oberster Bedeutung. 

 

So wurde beispielsweise die Empfindlichkeit der Radarantenne auf maximale Entfernung eingestellt, obwohl im Nahbereich gemessen wurde. Untersuchungen haben ergeben, dass eine Einstellung auf maximale Entfernung das Messergebnis zu Ungunsten des Betroffenen verfälschen kann.

 Auch mussten wir feststellen, dass die Messfilme nicht korrekt ausgewertet werden und Messungen zur Anzeige gebracht werden, bei denen sich über die korrekte Auswertung der Messfotos feststellen lässt, dass gegen den  Beschuldigten der Vorwurf zu Unrecht erhoben wurde.

 

Nach unserer Ansicht sind die Verfahren zur Geschwindigkeitsmessung bei Anwendung der Bedienungsanleitung, die Bestandteil des Messverfahrens ist, in der Regel sehr genau. Abzüge, die gemäß der Eichvorschrift vorzunehmen sind, decken üblicherweise die möglichen Fehlerquellen ab, sofern das Messverfahren korrekt angewandt wird. Nur durch eine sorgfältige Anwendung solcher Verfahren bleibt die Glaubwürdigkeit der Geschwindigkeitsmessung in der Verkehrsüberwachung erhalten.

 

Sollten Sie im Falle einer Messung unsicher sein, beraten wir Sie gerne.

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Interdisziplinäre Gutachten

Das interdisziplinäre Gutachten stellt eine Sonderform eines Gutachtens in der Unfallanalyse dar. Hierbei geben wir als technische Kfz-Sachverständige unsere Basisdaten an einen Sachverständigen eines anderen Fachgebietes z.B. der Medizin, ab. Dieser gibt eine entsprechende weitergehende Beurteilung ab.

 

Solche interdisziplinären Gutachten werden oftmals gefordert, wenn Schmerzensgeldansprüche geltend gemachten werden. Gerade bei den sogenannten Halswirbelsäulen-Beschleunigungs-Verletzungen muss ein Kfz-Sachverständiger die Berechnungen liefern, die die Belastung der Insassen während des Crashvorganges beschreiben. Über die Spurenlage kann der technische Sachverständige z.B. die sogenannte kollisionsbedingte Geschwindigkeitsänderung bestimmen, die eine wesentliche Größe für den Mediziner darstellt. 

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